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Für eine GPK mit mehr «Biss»

Die neue Geschäftsprüfungskommission (GPK) in Unterseen soll mehr Kompetenzen erhalten, als der Entwurf einer Spezialkommission vorsieht. Dies fordert die SP in ihrer Stellungnahme.

Die von der SP Unterseen (SPU) seit langem vorgebrachte Forderung nach einer GPK ist einen bedeutenden Schritt weitergekommen: Eine Spezialkommission legte kürzlich einen Entwurf zur Ausgestaltung der künftigen GPK vor. Die SPU begrüsst die meisten Punkte der präsentierten Vorlage, doch in einer zentralen Frage ist sie anderer Meinung. Die Vorlage sieht vor, dass sich die GPK ausschliesslich mit der Vollständigkeit und Rechtmässigkeit von Geschäften befasst, welche der Gemeinderat den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung unterbreitet. Dieser Zuständigkeitsbereich erachtet die SPU als zu eng gefasst.

Eine wirkungsvolle GPK hat nicht nur die Geschäfte zu überprüfen, welche den Stimmberechtigten vorgelegt werden. Sie muss darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf auch einzelne Gemeinderatsgeschäfte auf deren Rechtmässigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen. Einzelne Stimmberechtigte haben dazu nicht ausreichend Akteneinsicht. Die künftige GPK soll deshalb die Kompetenz erhalten, bei ausgewählten Geschäften den gemeinderätlichen Umgang mit Interessenkonflikten und Ausstandspflichten, die korrekte Handhabung von Arbeitsvergaben, die Einhaltung des Prinzips der Einheit der Materie etc. zu überprüfen. Nur diese zusätzlichen Kompetenzen bieten Gewähr, die gesamte Geschäftstätigkeit der Exekutive kritisch zu begleiten.

Intransparente Kreditabrechnungen

Im Fokus der Gemeindeversammlung Unterseen vom 3. Juni steht die Jahresrechnung 2023, die Zustimmung findet. Die SP kritisiert jedoch diverse Kreditabrechnungen.

Statt des budgetierten Aufwandüberschusses von über einer Million Franken weist die Gemeinde Unterseen in der Jahresrechnung 2023 einen Überschuss im Gesamthaushalt von rund 80 700.- Franken aus. Die SP Unterseen stimmt diesem erfreulichen Ergebnis zu. Ebenso findet die Neufassung des Reglements über die Parkplatzabgabe Zustimmung

Anders sieht es mit den verschiedenen Kreditabrechnungen zu den Schulbauvorhaben aus. Diese werden der Gemeindeversammlung allerdings nur zur Kenntnis vorgelegt. Die SPU stört sich an den rudimentären und intransparenten Kreditabrechnungen. Wendet man den Grundsatz der Einheit der Materie an und rechnet man die grossen Zusatzkredite korrekt als Nachkredite mit ein, müssten an Stelle der minimalen Kreditunterschreitungen nämlich Kostenüberschreitungen von deutlich über einer Million Franken ausgewiesen werden. Mehrkosten im ähnlichen Ausmass zeichnen sich aus denselben Gründen auch bei der Aussenraumgestaltung der Schulanlage ab.

siehe auch PlattformJ

Mehr Wohnraum – weniger Airbnb

Die Gemeindeversammlung Unterseen vom 11. März steht ganz im Zeichen von Airbnb. Die SP fordert Anpassungen bei der Revision des Baureglements.

Die SP begrüsst, dass die Gemeinde Unterseen die negativen Auswirkungen der ausufernden Vermietung von Zweit- und Plattformwohungen (System Airbnb) bekämpfen und Massnahmen ergreifen will. Allerdings reichen nach Auffassung der SP die vorgesehenen Massnahmen nicht, um die gesetzten Ziele zu erreichen; dies gilt insbesondere für die Verknappung und Verteuerung des Wohnraums und den Schutz vor unerwünschten Immissionen. Deshalb fordert die Partei Anpassungen bei der vorliegenden Revision des Gemeindebaureglements. Sie bedauert, dass die Massnahmen gegenüber den Vorschlägen im Mitwirkungsverfahren noch abgeschwächt wurden.

Die SP fordert konkret, den Erstwohnungsanteil (EWA) in der Altstadt und den angrenzenden Gebieten auf mindestens 50 Prozent festzulegen. Ein EWA von nur 30 Prozent, wie es der Gemeinderat will, ist deutlich zu tief angesetzt und diskriminiert dieses sozial gut durchmischte Gebiet. Für die Wohnzonen will die SP einen EWA von 70 Prozent, wie ursprünglich vorgesehen. Der jetzt vorgeschlagene EWA-Anteil von 50 Prozent bezeichnet die Partei als zu gering.

In den Wohnzonen ist die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Buchungsplattformen wie Airbnb untersagt, was die SP begrüsst. Für jene Gebiete, in denen Airbnb erlaubt ist, fordert die SP eine Anpassung der Vermietungsdauer. Als kurzzeitig soll eine Vermietung gelten, wenn sie weniger als fünf Nächte beträgt – und nicht, wie der Gemeinderat vorschlägt, weniger als drei Nächte. Die Partei will zudem die Besitzstandgarantie für Kurzzeitvermietungen streichen, weil sie zu einer Ungleichbehandlung führt.

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